Es handelt sich um eine besondere Form der Haftpflichtversicherung. Der Anbieter deckt Schäden ab, die durch Versicherungsnehmer verursacht wurden.
In der Regel entstehen diese, dadurch dass der Eigentumer seinen Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen ist.
Ein klassisches Beispiel für einen Schaden der durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflichten entanden ist, ist die Verletzung eines Passenten vor dem Grundstück des Eigentümers. Da hier bei Schnee und Eis nicht ausreichend gestreut ist.