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Ihre Privathaftpflichtversicherung
Fügen Sie jemandem Schaden zu müssen Sie in der Regel dafür haften. Also den Schaden begleichen. Insbesondere bei Personenschäden, können hier schnell mehrere Millionen Euro fällig werden. Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall die Zahlungen und schützt so Ihre finanzielle Existenz.
Sind Schäden durch deliktunfähige Kinder in Ihrer Privathaftpflicht eingeschlossen, zahlt die Versicherung auf Ihren Wunsch auch, wenn kein gesetzlicher Haftungsanspruch gegen Sie besteht
Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst, wie Lehrer und Polizisten, können sich mit einer Diensthaftpflichtversicherung als Ergänzung zu ihrer Privathaftpflicht absichern. Diese schützt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die in Zusammenhang mit der Dienstausübung entstehen.
Beinhaltet Ihre Haftpflichtversicherung Mietschäden sind folgende Punkte abgedeckt:
• Schäden am Gebäude
• Schäden am Inventar
• Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen