Was passiert, wenn eine oder mehrere Ihrer Habseligkeiten beschädigt oder entwendet werden? Durch einen Einbruch können beispielsweise wertvolle Gegenstände fehlen, beschädigt oder zerstört worden sein.
Ihre Hausratversicherung springt in solchen Fällen ein. Die Versicherung zahlt dann den Betrag, den die Wiederbeschaffung der jeweiligen Gegenstände aktuell kostet.
Im Fall eines Einbruchs erstattet die Anbieter den Wiederbeschaffungswert der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände. Darüber hinaus übernehmen einige Anbieter die Kosten für Reparaturen am Gebäude sowie für den Austausch von Schlössern.
Sturm und Hagelschäden deckt die Hausratsversicherung ebenfalls ab. Ein Beispiel hierfür wäre eine Beschädigung Ihres Mobiliars durch ein undichtest Dach.