Kfz-Versicherung

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Kfz-Versicherung - Fragen und Fakten

Kennen Sie Ihre Bedürfnisse? Finden Sie jetzt einen günstigeren Tarif und verschenken Sie zukünftig kein Geld mehr. Dank des unkomplizierten Kfz-Tarif-Vergleichs von Tarife24 können Sie Ihre Suchergebnisse mit wenigen Klicks auf Ihre Bedürfnisse anpassen. Wählen Sie zwischen zahlreichen Optionen und erhalten Sie den auf Sie zugeschnitten Tarif.

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Welche Kfz-Versicherung ist die Richtige für mich?

Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist zur Nutzung Ihres Autos im Straßenverkehr verpflichtend. Den Teil- oder Vollkaskoschutz können Sie optional dazubuchen.
Der Tarifvergleich zeigt standardmäßig die Konditionen für Wechselkunden. Sollten Sie dies nicht wünschen, können Sie die Angebote im Menü auf Neukunden umstellen.

Gesetzlich sind mindestens folgende Werte vorgeschrieben:

Personenschäden:

7,5 Millionen Euro

Vermögensschäden:

50.000 Euro

Sachschäden:

1,12 Millionen Euro

Was beinhaltet eine Teilkaskoversicherung?

Die Teilkaskoversicherung ist ein erweiterter Versicherungsschutz für Ihr Kraftfahrzeug. Die Versicherung zahlt Schäden, die an Ihrem eignen Auto entstanden sind. Dazu zählen beispielsweise:

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Vollkasko

Was beinhaltet die Vollkasko­versicherung?

Im Vergleich zur Teilkasko bietet die Vollkasko nochmals einen erweiterten Schutz. Wie:

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Was bedeuten die Schadensfreiheitsklassen?

SF-Klassen gibt es sowohl bei der KFZ Haftpflichtversicherung als auch bei der Vollkasko. Die SF-Klassen wirken sich auf die Kosten Ihrer KFZ-Versicherung aus. Jedes unfallfreie Versicherungsjahr senkt Ihren Beitrag. Ihre derzeitige SF-Klasse finden Sie auf Ihrer aktuellen Beitragsrechnung.

Schadenfreiheitsklassen
kfz-kuendigen

Wie kündige ich meine bestehende Kfz-Versicherung?

Sie kündigen Ihre bestehende KFZ-Versicherung schriftlich und reichen Sie Ihre Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter ein. Bei einer regulären Kündigung ist keine Angabe eines Kündigungsgrundes nötig. Die meisten Verträge enden zum 31. Dezember. Bedenken Sie, dass Ihre Kündigungsfrist in der Regel einen Monat beträgt. Sollten Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen (Beitragserhöhung oder Schadensfall), haben Sie eine Kündigungsfrist von einem Monat. Diese beginnt, sobald Sie Kenntnis von Kündigungsgrund erlangt haben.

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