Sie kündigen Ihre bestehende KFZ-Versicherung schriftlich und reichen Sie Ihre Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter ein. Bei einer regulären Kündigung ist keine Angabe eines Kündigungsgrundes nötig. Die meisten Verträge enden zum 31. Dezember. Bedenken Sie, dass Ihre Kündigungsfrist in der Regel einen Monat beträgt. Sollten Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen (Beitragserhöhung oder Schadensfall), haben Sie eine Kündigungsfrist von einem Monat. Diese beginnt, sobald Sie Kenntnis von Kündigungsgrund erlangt haben.